netzvitamineAGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der netzvitamine GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die zwischen der netzvitamine GmbH (Elsa-Brandström-Straße 3a, 87527 Sonthofen bzw. Willy-Brand-Straße 23, 20457 Hamburg, nachfolgend „netzvitamine“) und Dritten (nachfolgend „Auftraggeber:in“) zustande kommenden Verträge über die Erbringung oder Lieferung von Leistungen durch netzvitamine für den/ die Auftraggeber:in, soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist.
01 | ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
1.1 Der Vertrag zwischen netzvitamine und dem/ der Auftraggeber:in kommt zustande, wenn der/ die Auftraggeber:in auf das Angebot von netzvitamine hin netzvitamine den Auftrag entsprechend den Inhalten des Angebotes erteilt. Die Auftragserteilung per E-Mail ist ausreichend.
1.2 Hat netzvitamine kein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag zwischen netzvitamine und Auftraggeber:in zustande, nachdem netzvitamine dem/ der Auftraggeber:in den Auftrag bestätigt.
02 | VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die in dem Angebot von netzvitamine genannten – bzw. im Fall der Ziffer 1.2 in der Auftragsbestätigung von netzvitamine genannten – Leistungen.
2.2 Bei dem Vertrag handelt es sich ausschließlich um eine strategische, konzeptionelle und operative Beratung von netzvitamine in Form eines Dienstvertrags. Gegenstand sämtlicher Tätigkeiten von netzvitamine ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Ein spezifisches Ergebnis im Sinne eines Werkvertrages wird von netzvitamine nicht geschuldet.
2.3 Die Leistung von netzvitamine umfasst keine rechtliche Beratung. Der/ die Auftraggeber:in sollte die Projekte bzgl. relevanter Sachverhalte von hierauf spezialisierten Rechtsanwälten begleiten lassen, deren Leistungen und Honorare nie Bestandteil des Angebotes oder der Leistungen von netzvitamine sind.
03 | PROJEKTORGANISATION
3.1 Der/ die Auftraggeber:in benennt einen oder mehrere verantwortliche Projektleiter:innen für jedes Teilprojekt, der/ die als Ansprechpartner:in gegenüber netzvitamine fungiert und von seinen/ ihren fachlichen und zeitlichen Kapazitäten her in der Lage ist, die Projektleitung zu übernehmen. Der/ die Projektleiter:in ist verantwortlich für die Zurverfügungstellung aller projektbezogenen Unterlagen an netzvitamine, die Koordination von Terminen, die Kommunikation mit den Projektpartner:innen, die (Zwischen-)Ergebnisdokumentation, die inhaltliche Prüfung und Freigabe von (Teil-)Ergebnissen.
3.2 Der/ die Auftraggeber:in ist verantwortlich für die Einhaltung von Zielsetzungen, das Herbeiführen von Entscheidungen und die Bereitstellung erforderlicher personeller und finanzieller Ressourcen.
3.3 netzvitamine kann die in ihrem Angebot genannte personelle Besetzung des Projektteams verändern und/ oder für besondere Fragestellungen weitere Spezialist:innen hinzuziehen.
3.4 Sollte der/ die für das Projekt zuständige Bearbeiter:in von netzvitamine krankheitsbedingt vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, stellt netzvitamine eine/n qualifizierten Vertreter:in oder bietet dem/ der Auftraggeber:in einen Ersatztermin an.
3.5 Sollte aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Stau, Flugverspätung etc.) ein Termin nicht zu der vereinbarten Zeit beginnen können, wird in Abstimmung zwischen dem/ der Auftraggeber:in und netzvitamine die Dauer des Termins entweder durch kürzere Pausen und/ oder Verlängerung des Termins über das geplante Ende hinaus eingehalten.
04 | KOSTEN
4.1 Die von dem/ der Auftraggeber:in zu zahlenden Entgelte richten sich nach den in dem Angebot – bzw. in Fall der Ziffer 1.2 in der Auftragsbestätigung – von netzvitamine genannten Kosten.
4.2 Ist zwischen netzvitamine und dem/ der Auftraggeber:in die Abrechnung nach den jeweils geltenden und dem/ der Auftraggeber:in kommunizierten, allgemeinen Beratungssätzen vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistungen entsprechend der im Angebot genannten Beratungssätze.
4.3 Ist in dem Angebot von netzvitamine eine voraussichtlich benötigte Arbeitszeit (z.B. je Arbeitspaket) angegeben, ist diese nicht verbindlich. Die Honorierung erfolgt nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Etwaig vereinbarte Mindest- und/ oder Höchstvolumen bleiben unberührt.
4.4 Die Abrechnung der Honorare und Reisekosten erfolgt i.d.R. zum Abschluss eines Kalendermonats.
4.5 Insoweit zwischen netzvitamine und Auftraggeber:in eine Anzahlung vereinbart ist, ist diese nach Auftragserteilung fällig und wird mit den Abrechnungen nach Ziffer 4.4 verrechnet.
05 | NUTZUNGSRECHTE
5.1 Der/ die Auftraggeber:in erhält nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistungen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den von netzvitamine erbrachten Leistungen.
5.2 Die Weitergabe der von netzvitamine erbrachten Leistungen an Dritte und/ oder deren Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung von netzvitamine und ist nach dieser Zustimmung nur mit dem Zusatz „© netzvitamine GmbH“ zulässig. Dies gilt auch für die Weitergabe des von netzvitamine erstellen Angebots.
5.3 Jedwede Veröffentlichung über die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber:in und netzvitamine durch den/ die Auftraggeber:in oder durch von dem/ der Auftraggeber:in beauftragte Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung durch netzvitamine per E-Mail. Ohne diese vorherige Zustimmung ist der/ die Auftraggeber:in insbesondere weder berechtigt, gegenüber Dritten über die Mitwirkung von netzvitamine an dem Projekt zu berichten, noch die Mitwirkung von netzvitamine auf Websites, in Print- oder Onlinepublikationen oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen oder das Logo von netzvitamine zu verwenden oder verwenden zu lassen.
5.4 netzvitamine hat das Recht Screenshots der erbrachten Leistungen (z.B. Maßnahmenpläne und KPISheets mit Unkenntlichmachung vertraulicher Daten; Websites; Anwendungen/ Services/ Apps) des/ der Auftraggeber:in zu Referenzzwecken und für (Good-Practice-)Präsentationen zu nutzen und diese Präsentationen zu veröffentlichen.
06 | TICKETING
6.1 Tickets für die netzvitamineAKADEMIE können mit Beginn des Ticketverkaufs – je nach Verfügbarkeit – jederzeit online erworben werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig (Kreditkarte) und das angegebene Zahlungsmittel wird je nach Zahlungsart unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Ticketpreis innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
6.2 Die aufgeführten Preise verstehen sich pro Person, inkl. 19 % USt. Eine Umbuchung oder Stornierung ist ausgeschlossen.
6.3 Wir nutzen die E-Mail-Adressen der Teilnehmer:innen, um in Zukunft über die Veranstaltung zu informieren. Falls dies nicht gewünscht ist, kann der entsprechenden Verwendung jederzeit per E-Mail an info@netzvitamine.de widersprochen werden, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Das Widerspruchsrecht gilt auch für die übrigen Einwilligungen.
6.4 Während der Veranstaltung werden Video- und Fotoaufnahmen gemacht, welche ebenfalls im Internet veröffentlich werden. Die Teilnehmer:innen erklären sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung und Nutzung dieser Aufnahmen einverstanden.
6.5 Findet der gebuchte netzvitamineAKADEMIE-Kurs aufgrund von Umständen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat – wie höherer Gewalt und/ oder einer Pandemie – nicht statt oder wird es deshalb verlegt, so ist die Veranstalterin nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung von Tickets erfolgt in diesem Fall nicht. Ebenso behält sich die Veranstalterin vor, bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl den Kurs ersatzlos abzusagen oder zu verlegen. Im ersten Fall erfolgt eine Rückerstattung von Tickets, im zweiten Fall behalten die gebuchten Tickets ihre Gültigkeit und dürfen im Unternehmen des/ der Ticketinhaber:in weitergegeben oder vom Ticketkauf zurückgetreten werden. Die Veranstalterin wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich per E-Mail an die Teilnehmer:innen kommunizieren.
6.6 Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.
6.7 Die Veranstalterin haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der/ die Teilnehmer:in regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Veranstalterin für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Veranstalterin.
6.8 Teilnehmer:innen haben gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht – selbst wenn er/ sie nicht als Unternehmer:in, sondern als Verbraucher:in Tickets bucht.
07 | RECHTE DRITTER/ HAFTUNG
7.1 Der/ die Auftraggeber:in sichert zu, dass von dem/ der Auftraggeber:in an netzvitamine übergebene Materialien und gemäß Ziffer 5.4 nutzbaren Materialen frei von Rechten Dritter sind.
7.2 Sollten Ansprüche Dritter gegen netzvitamine wegen Rechter Dritter an den vorgenannten Materialien geltend gemacht werden, stellt der/ die Auftraggeber:in netzvitamine bei einer Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter von rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträgen frei, vorausgesetzt, dass netzvitamine dem/ der Auftraggeber:in unverzüglich von der Anspruchserhebung in Kenntnis gesetzt hat, dem/ der Auftraggeber:in die Möglichkeit der Verteidigung eingeräumt wird und netzvitamine dem/ der Auftraggeber:in die ihr mögliche Unterstützung bei der Verteidigung gewährt.
7.3 netzvitamine haftet für eigenes sowie das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und in den Fällen unbegrenzt, in denen der/ die Auftraggeber:in wegen einer von netzvitamine zu verantwortenden Pflichtverletzung an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wird oder netzvitamine Verpflichtungen verletzt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/ die Auftraggeber:in regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit auch ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von netzvitamine auf den Wert des Auftrages begrenzt.
7.4 netzvitamine haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des/ der Auftraggeber:in auf Grund von Beratungsleistungen und/ oder empfohlenen Maßnahmen.
8 | DATENSCHUTZ
8.1 netzvitamine stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des/ der Auftraggeber:in befassten Mitarbeiter:innen gemäß § 5 BDSG (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des BDSG eingewiesen worden sind. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
8.2 Der/ die Auftraggeber:in erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogenen Kunden- und Mitarbeiter:innendaten durch netzvitamine gespeichert werden. Auf Anfrage stellt netzvitamine eine Auftragsdatenverarbeitung zur Verfügung, sofern ein Auftragsverhältnis im Sinne von § 11 BDSG vorliegt.
8.3 Der/ die Auftraggeber:in hat Kenntnis darüber, dass die Versendung von E-Mail-Nachrichten eine unsichere Übertragungsart darstellt. Der/ die Auftraggeber:in erklärt sich bis auf Widerruf damit einverstanden, mit netzvitamine für den Austausch von Informationen über E-Mail zu korrespondieren. Sollte der/ die Auftraggeber:in für die Datenübermittlung eine verschlüsselte Alternative (z.B. SSH File Transfer Protocol) wünschen, kann diese auf Kosten des/ der Auftraggeber:in eingerichtet werden.
8.4 netzvitamine nutzt neben E-Mail die Dienste “Slack” (Kommunikation) sowie “moco” (ERP) für die Kommunikation mit dem/ der Auftraggeber:in. Der/ die Auftraggeber:in wird darüber informiert, dass dadurch personenbezogene und unternehmensbezogene Daten u.a. auf Servern der Slack Inc. in den USA gespeichert werden. Sollte der/ die Auftraggeber:in diese Form der Kommunikation nicht wünschen, wird netzvitamine eine alternative Möglichkeit auf Kosten des/ der Auftraggeber:in anbieten.
8.5 netzvitamine nutzt das Produkt G-Suite (Google Drive) der Google Inc. für die Verwaltung von Unterlagen, Dokumenten etc. des/ der Auftraggeber:in. Die erforderlichen Dokumente für den internationalen Datentransfer (EU-Standardvertragsklauseln) wurden mit der Google Inc. vereinbart. Eine alternative Speichermöglichkeit kann auf Kosten des/ der Auftraggeber:in eingerichtet werden.
8.6 Insoweit der/ die Auftraggeber:in zur Durchführung des zwischen Auftraggeber:in und netzvitamine abgeschlossenen Vertrages netzvitamine einen Zugang zu einem Google Analytics-Konto, der Google Search Console oder ähnlichen Analysetools bereitstellt, obliegt es dem/ der Auftraggeber:in am Ende des Vertrages selbständig die Zugänge zu sperren oder zu widerrufen.
8.7 Insoweit netzvitamine und der/ die Auftraggeber:in zur Durchführung des abgeschlossenen Vertrages gemeinsamen Zugriff auf Daten haben, obliegt es allein dem/ der Auftraggeber:in regelmäßig die durch den/ die Auftraggeber:in für den Datenaustausch vergebenen Berechtigungen/ Zugänge dahingehend zu kontrollieren, ob die Personen, denen die Berechtigungen/ Zugänge gewährt worden sind, weiterhin zur Nutzung berechtigt sind oder diese zu widerrufen sind. Dies betrifft insbesondere Berechtigungen/ Zugänge für Mitarbeiter:innen des/ der Auftraggeber:in die nicht mehr bei dem/ der Auftraggeber:in beschäftigt sind.
9 | REFERENZEN
9.1 netzvitamine ist neben den Berechtigungen aus Ziffer 5.4 berechtigt, den Namen des/ der Auftraggeber:in, dessen Unternehmenslogo sowie soweit vorhanden das Logo des Projektes als Referenz zu veröffentlichen und über den Auftrag sowie das Projekt ausführlich zu berichten.
9.2 Davon umfasst ist insbesondere die Veröffentlichung/ Berichterstattung auf allen Kanälen, z.B. Internetseiten, Publikationen, Interviews, Presseberichte, Reportagen, Blogs etc. Dieses Recht von netzvitamine besteht hinsichtlich des gesamten Projektes – auch, wenn netzvitamine nur an Teilaspekten des Projektes mitgewirkt hat und/ oder der Auftrag vorzeitig geendet hat.
10 | GERICHTSSTAND/ RECHTSWAHL
Gerichtsstand ist – je nach geografisch größerer Nähe des/ der Auftraggeber:in zum jeweiligen Sitz von netzvitamine – Hamburg oder Sonthofen. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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