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"Das DestinationCamp liefert die Themen,
die Akademie die notwendigen Werkzeuge
für den touristischen Alltag.
Seid dabei und prägt
gemeinsam unsere Branche!"
Stefan Möhler
Geschäftsführer der netzvitamine GmbH
Das ist ein Test mit dem Ziehharmonika-Effekt.
Was kostet das Testen?
FÜR EINHEIMISCHE, FAMILIENANGEHÖRIGE, GÄSTE UND KUNDEN
- Einmal-Testung mit Antigen-Schnelltest: 28 Euro inkl. MwSt.
- 10er-Karte mit Antigen-Schnelltests: 180 Euro inkl. MwSt. (= 18 Euro/ Test) → personengebunden und nicht übertragbar, Verpflichtung 10 aufeinanderfolgende Wochen zu Testen
- 5er-Karte mit Antigen-Schnelltests: 99 Euro inkl. MwSt. (= 19,80 Euro/ Test) → personengebunden und nicht übertragbar, Verpflichtung 5 aufeinanderfolgende Wochen zu Testen
- PCR-Testung als Selbstzahler: 12 Euro inkl. MwSt. für den Abstrich + 128,23 Euro für das Labor → sowohl die Abstrich- als auch die Labor-Kosten können aufgrund von behördlicher Anordnung ggf. durch Bund oder Staatsregierung übernommen werden
FÜR PARTNER-BETRIEBE IN OBERSTAUFEN UND IM ALLGÄU (ALLE BRANCHEN)
- wöchentlicher Antigen-Schnelltest pro MitarbeiterIn und Woche: 17 Euro zzgl. USt.
- PCR-Test: 59 Euro (mehrwertssteuerfrei) für das Labor (der PCR-Test wird i.d.R. nur durchgeführt, wenn der Antigen-Schnelltest positiv ist und/ oder ausdrücklich zusätzlich gewünscht)
WER KANN SICH TESTEN LASSEN?
- Grundsätzlich jeder: Einheimische, Familienangehörige, Gäste und Kunden über Einzeltests und 10er-Abo. Es wird künftig einen Online-Service geben, über welchen die freien Zeiträume gebucht werden können.
- Vertragspartner im Allgäu zur Durchführung der wöchentlichen Prophylaxe-Tests ihrer MitarbeiterInnen. Unabhängig von der Anzahl der MitarbeiterInnen (mindestens 50% der Belegschaft)
WAS ÜBERNIMMT DIE GEMEINDE BZW. TEO UND OTM?
- Bereitstellung der Räumlichkeiten im Kurhaus inkl. Heizung, Koordination und Instandhaltung
- Umbaumaßnahmen zum TESTCENTER (Registrierung, Abstrichkabinen, Wartebereiche etc.)
- Bereitstellung von MitarbeiterInnen für Terminkoordination, Administration etc.
- Beauftragung von medizinischen Dienstleistern und Vertragslaboren
- Beteiligung an Dienstleisterkosten wie z.B. der Sonderreinigung
- Vorleistung für den zentralen Einkauf von Schnelltests
- die Programmierung der Software zur Anmeldung und Abwicklung
... und selbstverständlich lassen auch wir alle Mitarbeitenden aus den 4 Betrieben testen
KANN AUCH NUR BEI SYMPTOMEN GETESTET WERDEN?
* arbeitsrechtlich muss eine Dienstanweisung „verhältnismäßig“ sein – dies trifft für z.B. systemrelevante Berufe zu → derzeit gibt es jedoch noch keine verlässlichen Aussagen, für welche Branchen diese Regelung zutrifft
* nach den Erkenntnissen der letzten Tage und auch den Aussagen der Regierungen gehen Spezialisten jedoch davon aus, dass eine solche Dienstanweisung zur Aufrechterhaltung des Betriebs allen MitarbeiterInnen zugemutet werden kann
WIE SICHER SIND DIE SCHNELLTESTS?
Die aktuell eingesetzten Tests haben
- eine Sensitivität (Anteil infizierter Personen mit einem positiven Ergebnis) von 98,5 %.
- eine Spezifität (Anteil nichtinfizierter Personen mit negativem Ergebnis) von 100 %.
Das bedeutetet, dass die nachgewiesene Trefferquote extrem hoch ist und nur wenige Ausnahmen nicht eindeutig oder unzuverlässig getestet werden. Durch einen professionellen Dienstleister stellt das OTC zudem sicher, dass die Tests ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Grundsätzlich ersetzt das wöchentliche Testen nicht die Eigenverantwortung und die Einhaltung der AHA-AL-Regelungen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, App, Lüften).
WARUM SOLLTEN MEINE MITARBEITERINNEN MITMACHEN?
- sicher gibt es Schöneres und Angenehmeres als wöchentliche Abstrichentnahmen über die Nase → im gemeinsamen Schutzgedanken leisten wir alle unseren Beitrag
- der Partner investiert dadurch auch in den privaten Schutz des Mitarbeitenden → der Mitarbeitende selbst hat mehr Sicherheit ggü. seiner eigenen Familie und seines Freundeskreises
KÖNNEN MITARBEITERINNEN ZUM TESTEN GEZWUNGEN WERDEN?
- arbeitsrechtlich muss eine Dienstanweisung „verhältnismäßig“ sein – dies trifft für z.B. systemrelevante Berufe zu → derzeit gibt es jedoch noch keine verlässlichen Aussagen, für welche Branchen diese Regelung zutrifft
- nach den Erkenntnissen der letzten Tage und auch den Aussagen der Regierungen gehen Spezialisten jedoch davon aus, dass eine solche Dienstanweisung zur Aufrechterhaltung des Betriebs allen MitarbeiterInnen zugemutet werden kann
WARUM GIBT ES FÜR PARTNER DIE WAHLMÖGLICHKEIT ZWISCHEN MIND. 50 %- UND 100%-TESTUNGEN?
- gerade die größeren Betriebe haben einige MitarbeiterInnen im Hintergrund, die kaum Gäste-/ Kundenkontakt haben und kaum Berührung zu anderen Mitarbeitenden – diese zu testen ist ggf. nicht zwingend erforderlich und bleibt die Entscheidung des Partners → entscheidend ist, mind. alle MitarbeiterInnen mit Gäste-und Kundenkontakt oder in Teams zu testen
- grundsätzlich gilt „mehr testen hilft mehr“ → mehr teilnehmende Partner tragen zur breiteren Abdeckung und mehr Sicherheit für uns alle bei!
WARUM WIRD EIN SIEGEL ANGEBOTEN?
Das „GETESTETER BETRIEB“-Siegel demonstriert die gemeinsame Verantwortung gegenüber unseren Mitmenschen, Gästen und Kunden. Weder das Siegel noch das Testen befreien von den sonstigen betrieblichen Maßnahmen, der Selbstverantwortung und den AHA-AL-Regelungen. Das Siegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Betriebe, die mehr als bisher in den Gesundheitsschutz und das Gemeinwohl investieren. Das Siegel dient der freiwilligen Kommunikation nach außen.
WANN HAT DAS OTC GEÖFFNET?
Im Dezember 2020: Mittwoch 16.12, 23.12. und 30.12. von 15:00 - 19:00 Uhr
Ab 5. Januar 2021: wöchentlich Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr | Freitag 15:00 - 20:00 Uhr | Sonntag 11:00 - 16:00 Uhr
Bei mehr Bedarf/ Nachfrage können die Kapazitäten erhöht und die Zeiten angepasst werden.
WAS PASSIERT BEI POSITIVEM TESTERGEBNIS?
- Das Ergebnis für die Schnelltests erhält der Getestete direkt im OTC und der Betrieb über seinen Online-Zugang
- Bei positivem Schnelltest wird ein Abstrich für den PCR-Test genommen und ins Labor gesendet
- Bei positivem PCR-Ergebnis wird der Getestete durch das Labor bzw. das Gesundheitsamt informiert
Das ist ein Test mit dem Ziehharmonika-Effekt.
Was kostet das Testen?
FÜR EINHEIMISCHE, FAMILIENANGEHÖRIGE, GÄSTE UND KUNDEN
- Einmal-Testung mit Antigen-Schnelltest: 28 Euro inkl. MwSt.
- 10er-Karte mit Antigen-Schnelltests: 180 Euro inkl. MwSt. (= 18 Euro/ Test) → personengebunden und nicht übertragbar, Verpflichtung 10 aufeinanderfolgende Wochen zu Testen
- 5er-Karte mit Antigen-Schnelltests: 99 Euro inkl. MwSt. (= 19,80 Euro/ Test) → personengebunden und nicht übertragbar, Verpflichtung 5 aufeinanderfolgende Wochen zu Testen
- PCR-Testung als Selbstzahler: 12 Euro inkl. MwSt. für den Abstrich + 128,23 Euro für das Labor → sowohl die Abstrich- als auch die Labor-Kosten können aufgrund von behördlicher Anordnung ggf. durch Bund oder Staatsregierung übernommen werden
FÜR PARTNER-BETRIEBE IN OBERSTAUFEN UND IM ALLGÄU (ALLE BRANCHEN)
- wöchentlicher Antigen-Schnelltest pro MitarbeiterIn und Woche: 17 Euro zzgl. USt.
- PCR-Test: 59 Euro (mehrwertssteuerfrei) für das Labor (der PCR-Test wird i.d.R. nur durchgeführt, wenn der Antigen-Schnelltest positiv ist und/ oder ausdrücklich zusätzlich gewünscht)
WER KANN SICH TESTEN LASSEN?
- Grundsätzlich jeder: Einheimische, Familienangehörige, Gäste und Kunden über Einzeltests und 10er-Abo. Es wird künftig einen Online-Service geben, über welchen die freien Zeiträume gebucht werden können.
- Vertragspartner im Allgäu zur Durchführung der wöchentlichen Prophylaxe-Tests ihrer MitarbeiterInnen. Unabhängig von der Anzahl der MitarbeiterInnen (mindestens 50% der Belegschaft)
WAS ÜBERNIMMT DIE GEMEINDE BZW. TEO UND OTM?
- Bereitstellung der Räumlichkeiten im Kurhaus inkl. Heizung, Koordination und Instandhaltung
- Umbaumaßnahmen zum TESTCENTER (Registrierung, Abstrichkabinen, Wartebereiche etc.)
- Bereitstellung von MitarbeiterInnen für Terminkoordination, Administration etc.
- Beauftragung von medizinischen Dienstleistern und Vertragslaboren
- Beteiligung an Dienstleisterkosten wie z.B. der Sonderreinigung
- Vorleistung für den zentralen Einkauf von Schnelltests
- die Programmierung der Software zur Anmeldung und Abwicklung
... und selbstverständlich lassen auch wir alle Mitarbeitenden aus den 4 Betrieben testen
KANN AUCH NUR BEI SYMPTOMEN GETESTET WERDEN?
* arbeitsrechtlich muss eine Dienstanweisung „verhältnismäßig“ sein – dies trifft für z.B. systemrelevante Berufe zu → derzeit gibt es jedoch noch keine verlässlichen Aussagen, für welche Branchen diese Regelung zutrifft
* nach den Erkenntnissen der letzten Tage und auch den Aussagen der Regierungen gehen Spezialisten jedoch davon aus, dass eine solche Dienstanweisung zur Aufrechterhaltung des Betriebs allen MitarbeiterInnen zugemutet werden kann
WIE SICHER SIND DIE SCHNELLTESTS?
Die aktuell eingesetzten Tests haben
- eine Sensitivität (Anteil infizierter Personen mit einem positiven Ergebnis) von 98,5 %.
- eine Spezifität (Anteil nichtinfizierter Personen mit negativem Ergebnis) von 100 %.
Das bedeutetet, dass die nachgewiesene Trefferquote extrem hoch ist und nur wenige Ausnahmen nicht eindeutig oder unzuverlässig getestet werden. Durch einen professionellen Dienstleister stellt das OTC zudem sicher, dass die Tests ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Grundsätzlich ersetzt das wöchentliche Testen nicht die Eigenverantwortung und die Einhaltung der AHA-AL-Regelungen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, App, Lüften).
WARUM SOLLTEN MEINE MITARBEITERINNEN MITMACHEN?
- sicher gibt es Schöneres und Angenehmeres als wöchentliche Abstrichentnahmen über die Nase → im gemeinsamen Schutzgedanken leisten wir alle unseren Beitrag
- der Partner investiert dadurch auch in den privaten Schutz des Mitarbeitenden → der Mitarbeitende selbst hat mehr Sicherheit ggü. seiner eigenen Familie und seines Freundeskreises
KÖNNEN MITARBEITERINNEN ZUM TESTEN GEZWUNGEN WERDEN?
- arbeitsrechtlich muss eine Dienstanweisung „verhältnismäßig“ sein – dies trifft für z.B. systemrelevante Berufe zu → derzeit gibt es jedoch noch keine verlässlichen Aussagen, für welche Branchen diese Regelung zutrifft
- nach den Erkenntnissen der letzten Tage und auch den Aussagen der Regierungen gehen Spezialisten jedoch davon aus, dass eine solche Dienstanweisung zur Aufrechterhaltung des Betriebs allen MitarbeiterInnen zugemutet werden kann
WARUM GIBT ES FÜR PARTNER DIE WAHLMÖGLICHKEIT ZWISCHEN MIND. 50 %- UND 100%-TESTUNGEN?
- gerade die größeren Betriebe haben einige MitarbeiterInnen im Hintergrund, die kaum Gäste-/ Kundenkontakt haben und kaum Berührung zu anderen Mitarbeitenden – diese zu testen ist ggf. nicht zwingend erforderlich und bleibt die Entscheidung des Partners → entscheidend ist, mind. alle MitarbeiterInnen mit Gäste-und Kundenkontakt oder in Teams zu testen
- grundsätzlich gilt „mehr testen hilft mehr“ → mehr teilnehmende Partner tragen zur breiteren Abdeckung und mehr Sicherheit für uns alle bei!
WARUM WIRD EIN SIEGEL ANGEBOTEN?
Das „GETESTETER BETRIEB“-Siegel demonstriert die gemeinsame Verantwortung gegenüber unseren Mitmenschen, Gästen und Kunden. Weder das Siegel noch das Testen befreien von den sonstigen betrieblichen Maßnahmen, der Selbstverantwortung und den AHA-AL-Regelungen. Das Siegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Betriebe, die mehr als bisher in den Gesundheitsschutz und das Gemeinwohl investieren. Das Siegel dient der freiwilligen Kommunikation nach außen.
WANN HAT DAS OTC GEÖFFNET?
Im Dezember 2020: Mittwoch 16.12, 23.12. und 30.12. von 15:00 - 19:00 Uhr
Ab 5. Januar 2021: wöchentlich Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr | Freitag 15:00 - 20:00 Uhr | Sonntag 11:00 - 16:00 Uhr
Bei mehr Bedarf/ Nachfrage können die Kapazitäten erhöht und die Zeiten angepasst werden.
WAS PASSIERT BEI POSITIVEM TESTERGEBNIS?
- Das Ergebnis für die Schnelltests erhält der Getestete direkt im OTC und der Betrieb über seinen Online-Zugang
- Bei positivem Schnelltest wird ein Abstrich für den PCR-Test genommen und ins Labor gesendet
- Bei positivem PCR-Ergebnis wird der Getestete durch das Labor bzw. das Gesundheitsamt informiert