netzvitamineAGB.

Stand 26. Mai 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der netzvitamine GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die zwischen der netzvitamine GmbH (Elsa-Brandström-Straße 3a, 87527 Sonthofen bzw. Willy-Brand-Straße 23, 20457 Hamburg, nachfolgend "netzvitamine") und Dritten (nachfolgend "Auftraggeber") zustande kommenden Verträge über die Erbringung oder Lieferung von Leistungen durch netzvitamine für den Auftraggeber, soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist.

01 | ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

1.1 Der Vertrag zwischen netzvitamine und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber auf das Angebot von netzvitamine hin netzvitamine den Auftrag entsprechend den Inhalten des Angebotes erteilt. Die Auftragserteilung per E-Mail oder via Online-Bestätigung über das ERP von netzvitamine ("moco") ist ausreichend.

1.2 Hat netzvitamine kein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag zwischen netzvitamine und dem Auftraggeber zustande, nachdem netzvitamine dem Auftraggeber den Auftrag bestätigt oder auf Basis einer eindeutigen Handlungsaufforderung/ Beratungsbitte entsprechende Leistungen erbringt.

02 | VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Gegenstand des Vertrages sind die in dem Angebot von netzvitamine genannten bzw. im Fall der Ziffer 1.2 in der Auftragsbestätigung von netzvitamine oder der Handlungsaufforderung des Auftraggebers genannten Leistungen.

2.2 Bei dem Vertrag handelt es sich ausschließlich um eine strategische, konzeptionelle und operative Beratung von netzvitamine in Form eines Dienstvertrags. Gegenstand sämtlicher Tätigkeiten von netzvitamine ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Ein spezifisches Ergebnis im Sinne eines Werkvertrages wird von netzvitamine nicht geschuldet.

2.3 Die Leistung von netzvitamine umfasst keine rechtliche Beratung. Der Auftraggeber sollte die Projekte bzgl. relevanter Sachverhalte von hierauf spezialisierten Rechtsanwälten begleiten lassen, deren Leistungen und Honorare nie Bestandteil des Angebotes oder der Leistungen von netzvitamine sind.

03 | PROJEKTORGANISATION

3.1 Der Auftraggeber benennt eine:n oder mehrere verantwortliche:n Projektleiter:innen für jedes Teilprojekt, der/ die als Ansprechpartner:in gegenüber netzvitamine fungiert und von seinen/ ihren fachlichen und zeitlichen Kapazitäten her in der Lage ist, die Projektleitung zu übernehmen. Der/ die Projektleiter:in ist verantwortlich für die Zurverfügungstellung aller projektbezogenen Unterlagen an netzvitamine sowie die Unterstützung von netzvitamine bei der Koordination von Terminen, der Kommunikation mit den Projektpartnern sowie der (Zwischen-)Ergebnisdokumentation. Außerdem hat der/ die Projektleiter:in die inhaltliche Prüfung und Freigabe von (Teil-)Ergebnissen sicherzustellen.

3.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung von Zielsetzungen, das Herbeiführen von Entscheidungen und die Bereitstellung erforderlicher personeller und finanzieller Ressourcen.

3.3 netzvitamine kann die in ihrem Angebot genannte personelle Besetzung des Projektteams verändern und/ oder für besondere Fragestellungen weitere Spezialist:innen hinzuziehen.

3.4 Sollte der/ die für das Projekt zuständige Bearbeiter:in von netzvitamine vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, stellt netzvitamine eine/n qualifizierten Vertreter:in oder bietet dem Auftraggeber einen Ersatztermin an.

3.5 Sollte aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Stau, Zugverspätung etc.) ein Termin nicht zu der vereinbarten Zeit beginnen können, wird in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und netzvitamine die Dauer des Termins entweder durch kürzere Pausen und/ oder Verlängerung des Termins über das geplante Ende hinaus eingehalten.

04 | KOSTEN

4.1 Die von dem Auftraggeber zu zahlenden Entgelte richten sich nach den in dem Angebot bzw. im Fall der Ziffer 1.2 in der Auftragsbestätigung von netzvitamine genannten (Pauschal-)Kosten bzw. den angefallenen Stunden nach entsprechendem Nachweis.

4.2 Ist zwischen netzvitamine und dem Auftraggeber die Abrechnung nach den jeweils geltenden und dem Auftraggeber kommunizierten, allgemeinen Beratungssätzen vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistungen entsprechend dieser Beratungssätze.

4.3 Ist in dem Angebot von netzvitamine eine voraussichtlich benötigte Arbeitszeit (z.B. je Arbeitspaket) angegeben, ist diese nicht verbindlich. Die Honorierung erfolgt nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Etwaig vereinbarte Mindest- und/ oder Höchstvolumen bleiben unberührt.

4.4 Die Abrechnung der Honorare und Reisekosten erfolgt i.d.R. zum Abschluss eines Kalendermonats.

4.5 Insoweit zwischen netzvitamine und dem Auftraggeber eine Anzahlung vereinbart ist, ist diese nach Auftragserteilung fällig und wird mit den Abrechnungen gemäß Ziffer 4.4 verrechnet.

05 | NUTZUNGSRECHTE

5.1 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistungen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den von netzvitamine erbrachten Leistungen.

5.2 Die Weitergabe der von netzvitamine erbrachten Leistungen an Dritte und/ oder deren Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung von netzvitamine und ist nach dieser Zustimmung nur mit dem Zusatz „© netzvitamine GmbH“ zulässig. Dies gilt auch für die Weitergabe des von netzvitamine erstellen Angebots.

5.3 netzvitamine hat das Recht Screenshots der erbrachten Leistungen (z.B. Maßnahmenpläne und KPI-Sheets mit Unkenntlichmachung vertraulicher Daten; Websites; Anwendungen/ Services/ Apps) des Auftraggebers zu Referenzzwecken und für (Good-Practice-)Präsentationen zu nutzen und diese Präsentationen zu veröffentlichen.

06 | TICKETING

6.1 Tickets für die netzvitamineAKADEMIE können mit Beginn des Ticketverkaufs – je nach Verfügbarkeit – jederzeit online erworben werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig (Kreditkarte oder ähnliche digitale Zahlungsmethoden) und das angegebene Zahlungsmittel wird je nach Zahlungsart unmittelbar mit dem Bestellprozess belastet. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Ticketpreis innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

6.2 Die aufgeführten Preise verstehen sich pro Person, inkl. 19 % USt. Eine Umbuchung oder Stornierung ist ausgeschlossen.

6.3 netzvitamine nutzt die E-Mail-Adressen der Teilnehmer:innen, um in Zukunft über die Veranstaltung zu informieren. Falls dies nicht gewünscht ist, kann der entsprechenden Verwendung jederzeit per E-Mail an info@netzvitamine.de widersprochen werden, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Das Widerspruchsrecht gilt auch für die übrigen Einwilligungen.

6.4 Während der (digitalen) Veranstaltungen/ Schulungseinheiten können Video- und Fotoaufnahmen gemacht werden, welche ebenfalls im Internet veröffentlich werden. Die Teilnehmer:innen erklären sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung und Nutzung dieser Aufnahmen einverstanden.

6.5 Findet der gebuchte netzvitamineAKADEMIE-Kurs aufgrund von Umständen, die netzvitamine nicht zu vertreten hat – wie höherer Gewalt und/ oder einer Pandemie – nicht statt oder wird er deshalb verlegt, so ist netzvitamine nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung von Tickets erfolgt in diesem Fall nicht. Ebenso behält sich netzvitamine vor, bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl den Kurs ersatzlos abzusagen oder zu verlegen. Im ersten Fall erfolgt eine Rückerstattung von Tickets, im zweiten Fall behalten die gebuchten Tickets ihre Gültigkeit, solange der/ die Teilnehmer:in nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe vom Ticketkauf zurücktritt. netzvitamine wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich per E-Mail an die Teilnehmer:innen kommunizieren.

6.6 netzvitamine haftet unbeschränkt nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel. netzvitamine haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der/ die Teilnehmer:in regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung von netzvitamine für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von netzvitamine.

6.8 Teilnehmer:innen haben gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht – selbst wenn er/ sie nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bucht.

07 | RECHTE DRITTER/ HAFTUNG

7.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass von dem Auftraggeber an netzvitamine übergebene Materialien und gemäß Ziffer 5.3 nutzbare Materialen frei von Rechten Dritter sind.

7.2 Sollten Ansprüche Dritter gegen netzvitamine wegen Rechten Dritter an den vorgenannten Materialien geltend gemacht werden, stellt der Auftraggeber netzvitamine bei einer Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter von rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträgen frei, vorausgesetzt, dass netzvitamine dem Auftraggeber unverzüglich von der Anspruchserhebung in Kenntnis gesetzt hat, dem Auftraggeber die Möglichkeit der Verteidigung eingeräumt wird und netzvitamine dem Auftraggeber die ihr mögliche Unterstützung bei der Verteidigung gewährt.

7.3 netzvitamine haftet für eigenes sowie das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und in den Fällen unbegrenzt, in denen der Auftraggeber wegen einer von netzvitamine zu verantwortenden Pflichtverletzung an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wird oder netzvitamine Verpflichtungen verletzt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit auch ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von netzvitamine auf den Wert des Auftrages begrenzt.

7.4 netzvitamine haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers auf Grund von Beratungsleistungen und/ oder empfohlenen Maßnahmen.

08 | DATENSCHUTZ

8.1 netzvitamine stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter:innen gemäß § 5 BDSG (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des BDSG eingewiesen worden sind. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

8.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Kunden- und Mitarbeiter:innendaten durch netzvitamine gespeichert werden. Auf Anfrage stellt netzvitamine eine Auftragsdatenverarbeitung zur Verfügung, sofern ein Auftragsverhältnis im Sinne von § 11 BDSG vorliegt.

8.3 Der Auftraggeber hat Kenntnis darüber, dass die Versendung von E-Mail-Nachrichten eine unsichere Übertragungsart darstellen kann. Der Auftraggeber erklärt sich bis auf Widerruf damit einverstanden, mit netzvitamine für den Austausch von Informationen über E-Mail zu korrespondieren. Sollte der Auftraggeber für die Datenübermittlung eine verschlüsselte Alternative (z.B. SSH File Transfer Protocol) wünschen, kann diese auf Kosten des Auftraggebers eingerichtet werden.

8.4 netzvitamine nutzt neben E-Mail die Dienste “Slack” (Kommunikation) sowie “moco” (ERP) für die Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass dadurch personenbezogene und unternehmensbezogene Daten u.a. auf Servern der Slack Inc. in den USA gespeichert werden. Sollte der Auftraggeber diese Form der Kommunikation nicht wünschen, wird netzvitamine eine alternative Möglichkeit auf Kosten des Auftraggebers anbieten.

8.5 netzvitamine nutzt das Produkt G-Suite (Google Drive) der Google Inc. für die Verwaltung von Unterlagen, Dokumenten etc. des Auftraggebers. Die erforderlichen Dokumente für den internationalen Datentransfer (EU-Standardvertragsklauseln) wurden mit der Google Inc. vereinbart. Eine alternative Speichermöglichkeit kann auf Kosten des Auftraggebers eingerichtet werden.

8.6 Insoweit der Auftraggeber netzvitamine zur Durchführung der zwischen dem Auftraggeber und netzvitamine vereinbarten Leistungen einen Zugang zu einem Google Analytics-Konto, der Google Search Console, anderen Analyse- und KPI-Tools sowie Projektmanagement- und (Datenspeicherungs-)Softwares bereitstellt, obliegt es dem Auftraggeber am Ende des Vertrages selbständig die Zugänge zu sperren oder zu widerrufen.

8.7 Insoweit netzvitamine und der Auftraggeber zur Durchführung der vereinbarten Leistungen gemeinsamen Zugriff auf Daten haben, obliegt es allein dem Auftraggeber regelmäßig die durch den Auftraggeber für den Datenaustausch vergebenen Berechtigungen/ Zugänge dahingehend zu kontrollieren, ob die Personen, denen die Berechtigungen/ Zugänge gewährt worden sind, weiterhin zur Nutzung berechtigt sind oder diese zu widerrufen sind. Dies betrifft insbesondere Berechtigungen/ Zugänge für Mitarbeiter:innen des Auftraggebers, die nicht mehr bei dem Auftraggeber beschäftigt sind.

09 | REFERENZEN

9.1 netzvitamine ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Unternehmenslogo sowie soweit vorhanden das Logo des Projektes als Referenz zu veröffentlichen und über den Auftrag sowie das Projekt ausführlich zu berichten.

9.2 Davon umfasst ist insbesondere die Veröffentlichung/ Berichterstattung auf allen Kanälen, z.B. Internetseiten, Publikationen, Interviews, Presseberichte, Reportagen, Blogs etc. Dieses Recht von netzvitamine besteht hinsichtlich des gesamten Projektes – auch, wenn netzvitamine nur an Teilaspekten des Projektes mitgewirkt hat und/ oder der Auftrag vorzeitig geendet hat.

10 | GERICHTSSTAND/ RECHTSWAHL

Gerichtsstand ist Sonthofen. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.