am 28.12.2011 von Michael Domsalla in Kommunikation
Stichworte: Recht Facebook Post Beitrag
Facebook ist kein rechtsfreier Raum
easyJet wollte wohl die schnelle Nummer. Wir wissen, wie so etwas ausgeht. Die Airline hat einen prominenten Fan präsentiert, doch die Internetgemeinde durchschaute den Trick sofort.

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easyJet war schnell mit einer – verschleiernden – Antwort dabei. Fehler! Man kann es ja versuchen, aber spätestens wenn Nutzer dahinter kommen, ist Offenheit angesagt. Das gebietet nicht nur der Anstand, sondern auch
- Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 UWG)
- Telemediengesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG), und die
- Facebook-Werberichtlinien
Schleichwerbung bleibt Schleichwerbung, egal in welchem Medium. Irreführende oder täuschende Aussagen sind verboten. Schon deutlich länger, als Facebook existiert.
Es gilt: erst denken, dann posten! Niemand verlangt eine Antwort in Sekunden. Für diesen Zweck haben wir das super-einfache GENAU- Modell entwickelt. Leicht zu merken vor jedem Beitrag:
- G laubwürdig
- E inheitlich
- N ützlich
- A ktuell
- U eberlegt
Also: seien sie lustig, spannend, aufregend und unterhaltsam, aber immer auch genau.
Quelle: Perspektive Mittelstand
Verweise im WWW
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am 6.4. Motor Kai » Kai's Motorwelt

am 28.12.2011
Da ist sie wieder, die beliebte Grauzone. Und noch beim Schreiben dieser Worte frage ich mich, wem sie wohl nutzen werden…